AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Haltermann Shop GmbH, Rohrdorf
1. Geltung
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Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge auf Lieferungen und sonstige Leistungen (Verkaufsgeschäfte). Auf unsere Einkaufsgeschäfte und Verträge mit Verbrauchern finden diese Bedingungen keine Anwendung. Bedingungen unserer Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, gelangen nicht zur Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
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Diese Bedingungen sind in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung auch Grundlage aller zukünftigen Lieferungen und Leistungen nach Ziff. 1.1, auch wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
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Soweit in diesen Bedingungen „Schriftlichkeit“ gefordert wird, sind Schriftform nach § 126 BGB, oder elektronische Form nach § 126a BGB, oder Textform nach § 126b BGB zulässig.
2. Nachweis der Unternehmereigenschaft
Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend belegt, z.B. durch Angabe der USt-ID-Nr. oder sonstige geeignete Nachweise.
3. Registrierung in unserem Online-Shop und Verarbeitung personenbezogener Daten
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In unserem Online-Shop können Waren als Gast oder als registrierter Benutzer bestellt werden. Mit Registrierung entstehen keinerlei Kaufverpflichtungen hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Die Registrierung kann vom Kunden jederzeit wieder gelöscht werden.
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Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unserer Kunden gelten unsere Datenschutzhinweise, die unter folgendem Link abrufbar sind.
4. Angebote und Abschlüsse
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Die Darstellung unserer Waren und Produkte im Online-Shop stell kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, durch Bestellung ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
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Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt.
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Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich zustande. Angaben die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
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Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, mündliche Zusicherungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
5. Lieferzeiten und Verzögerungen, höhere Gewalt
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Die von uns angegebene Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich. Wir bemühen uns, angegebene Lieferzeiten einzuhalten, können hierfür jedoch keine Garantie übernehmen. Lieferzeiten sind erst dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
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Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Terror, Krieg, Embargo, Pandemie, usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind.
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Wird durch die in Ziff. 5.2 genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann früher zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung für ihn unzumutbar ist.
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Verlängert sich die Lieferzeit wegen höherer Gewalt oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigt haben.
6. Preise und Zahlungen
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Unsere Preise sind Nettopreise. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
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Unsere Preise gelten ab unserem Standort und schließen die Versandkosten nicht ein. Die anfallenden Versandkosten sind jeweils gesondert aufgeführt und werden auf der Rechnung ausgewiesen.
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Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Bezahlung der Ware erfolgt per Überweisung auf das angegebene Bankkonto oder über unsere Zahlungsdienstleister. Soweit im Einzelfall keine Vorkasse vereinbart wird, sind die von uns gestellten Rechnungen mit Eingang der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig.
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Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche von uns nicht anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
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Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehender Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
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Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 7.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 7.1.
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Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware zu veräußern, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Zu außergewöhnlichen Verfügungen wir Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Auftraggeber entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab.
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Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, Insolvenz beantragt oder eröffnet wird, bei einem außergerichtlichen Vergleichs- oder Restrukturierungsverfahren, bei einem Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG oder bei sonstigem Vermögensverfall. Gleiches gilt, wenn erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Drittschuldner die Abtretung anzeigt.
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Dem Kunden ist es untersagt, über die Weiterverkaufsforderung ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Sicherungs- oder Forderungsabtretung, auch im Wege des Forderungsverkaufs, zu verfügen, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factorings, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt.
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Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
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Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die Sicherung zurückzuübertragen oder freizugeben, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheit die Höhe unserer Forderung insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gefahrübergang
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Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.
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Auf Wunsch des Kunden versichern wir auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
9. Gewährleistung, Sachmängel
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Die Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
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Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung and en Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die geleiferten Waren gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die gelieferten Waren als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt. War der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
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Nacherfüllungs-, Schadensersatz-, Minderungs- oder Rücktrittsansprüche i.S.v. §§ 437, 634 BGB wegen Mängel nach Ziff. 10.2 erlöschen, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb der dort genannten Fristen bei uns eingegangen ist.
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Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandwegs. Dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
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Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung, rohe Gewalt, Überanstrengung und Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Schmierstoffe entstehen. Die Wartungs- und Pflegeanleitungen sind vom Kunden zu beachten.
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Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu dem Ort, an den wir die Ware geliefert haben. Befindet sich die Ware an einem anderen Ort als dem Lieferort, insbesondere in Fällen des Weiterverkaufs, sind wir nicht verpflichtet, hieraus resultierende Mehrkosten für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
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Statt nachzubessern können wir nach unserer Wahl auch eine Ersatzsache liefern. Liefern wir eine Ersatzsache, so können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, verweigern wir die Ersatzlieferung oder erbringen wir sie nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Toleranzen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
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Schreibt der Kunde die Verwendung eines bestimmten Materials vor oder stellt er uns das zu verwendende Material zur Verfügung, oder verlangt er eine bestimmte, von der üblichen Herstellung abweichende Art der Ausführung, haften wir nicht für daraus und damit entstehende Mängel und Schäden, die entweder an unseren Liefergegenständen entstehen oder zu Mängeln am herzustellenden Produkt führen. Wir haften nicht für Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag hergestellt worden sind.
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Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Eine Garantie erlischt ebenfalls, wenn der Auftraggeber Ersatzteile einsetzt, die nicht von uns freigegeben worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auch bei Verwendung eines Original- oder von uns freigegebenen Ersatzteils eingetreten wäre.
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Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziff. 11 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
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Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller oder für die Herstellung eingesetzter Materialien, Rohstoffe oder Komponenten von Zulieferern, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. Aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
10. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden
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Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 11 eingeschränkt.
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Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Mitarbeitern des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
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Soweit wir gemäß Ziff. 11.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 11.3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organmitglieder oder leitenden Angestellten.
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Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.
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Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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Die Einschränkungen dieser Ziff. 11 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Urheberrecht, Lizenzen
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Das Urheberrecht und Eigentum an sämtlichen urheberrechtsfähigen Leistungen wie Konstruktionszeichnungen, 3D-Daten, CAM-Daten, Technologiedaten usw., die wir für den Kunden erbringen, verbleibt bei uns.
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Lizenzen und Nutzungsrechte können vom Kunden durch gesonderten Vertrag erworben werden.
12. Aufrechnungsverbot, Vertragsstrafe
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Der Kunde kann gegen Forderungen von uns auf Zahlung der vereinbarten Vergütung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden entweder von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist. Ebenso sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen.
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Vertragsstrafen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie vertraglich ausgehandelt und schriftlich niedergelegt werden. Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden binden uns in keinem Fall.
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Sämtliche Vertragsstrafen beinhalten für uns die Rechte nach §§ 339 ff. BGB mit der Maßgabe, dass derjenige, der Rechte aus einem Vertragsstrafeversprechen herleiten will, sämtliche Voraussetzungen hierfür darzulegen und zu beweisen hat. Jedwede Vertragsstrafe ist auf sonstige Schadensersatzansprüche anrechenbar. Wir behalten uns das Recht vor, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, den die Vertragsstrafe auswirft und die Vertragsstrafe entsprechend zu reduzieren.
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Ist eine verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, kann sie nach § 343 BGB durch Urteil herabgesetzt werden. § 348 HGB ist nicht anwendbar.
13. Außergerichtliche Streitschlichtung
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Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir sind auch nicht aus Rechtsgründen hierzu verpflichtet.
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Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Normen des Internationalen Privatrechts.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen außerhalb der Hauptleistungspflichten unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in Verhandlungen über eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Rohrdorf im August 2023
Haltermann Shop GmbH
Harlachweg 11
72229 Rohrdorf